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Für Juni 2010 sind Besprechungen mit den Planungsbehörden bezüglich des Planfeststellungsverfahrens avisiert. Wir werden in diesem Medium darüber berichten.


Bewertung und Zusammenfassung


Seit 2003 bemüht sich die AG Jelstrom um eine naturverträgliche, bürgerfreundliche und kostengünstige  Lösung für den Neubau der B5 im Bereich der Hattstedtermarsch. Das Ministerium in Kiel mit dem Straßenbauamt in Flensburg waren nur bedingt bereit in der Planung auf die Bürger zuzugehen.


Im Folgenden einige kreative Highlights im Umgang mit der AG Jelstrom und  den Bürgern in der Region!


In unzähligen Gesprächsrunden hat uns Herr Richter (MWV) seit 2002 hingehalten und letztlich in einer Besprechung in Kiel, unter Beisein des Hattstedter Bürgermeisters, mitgeteilt „ich will das nicht".


Mit Aussagen, die sich im Nachhinein als falsch erwiesen (die Variante 1 ist technisch nicht möglich), hat Herr Borm (Straßenbauamt Flbg) , unseres Erachtens vorsätzlich versucht das Bürgerengagement zum Scheitern zu bringen. Es erfolgte sogar Druck auf unsere Sachverständige (keine Aufträge mehr durch das Straßenbauamt). Später wurde die technische Machbarkeit, durch einen Sachverständigen, im Kieler Landeshaus im Beisein der Staatssekretärin Frau Wiedemann bestätigt.


Der von uns angerufene Petitionsausschuss S-H wurde, mit seinem für uns sprechenden Ergebnis, vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr S-H(MWV) unseres Erachtens hintergangen, in dem sie deren Unterlagen in veränderter Form zur Bewertung zum Bundesverkehrsministerium sandten.
Unter veränderter Form dieser Unterlagen (Variante 1) verstehen wir klare Fälschungswillkür. Mit dieser Ablehnung sollten wir als mündige Bürger ausgeschaltet werden.


Wie oben ersichtlich, wurden durch Behördenarroganz über die Jahre hinweg
durch unnötige vor Ort Besprechungen, Sitzungen in Kiel, Gutachten in doppelter Ausführung, doppelt in Auftrag gegebene Gutachtenbewertungen vorsätzlich und verantwortungslos Steuergelder verschleudert.


Leider führt dieses verantwortungslose Tun von Führungspersonen  nicht zu Konsequenzen.




...und nun unser Highlight:


Ein von der AG-Jelstrom in Auftrag gegebenes Variantenvergleichsgutachten (Hauptlinie-Variante 1) von einem neutralen Sachverständigenbüro zeigt eindeutige Vorteile der Variante 1. Unter anderem weist die Variante 1unter anderem ein Einsparpotential von 4,9 Mill. €, eine positivere CO2 - Bilanz, eine größere Naturverträglichkeit und entspricht den Anliegern.


Mit dem Nachweis der technischen Machbarkeit und der Übereinstimmung der europäischen Artenschutzrichtlinien steht unseres Erachtens der Realisierung der Variante 1 nichts mehr im Wege.


Bei Umsetzung dieses Gutachtens und Berücksichtigung der Einwendungen  der Naturschutzverbände (u.a. BUND, NABU(z. B. Kreisverkehr nördlich Bredstedt)) im Planfeststellungsverfahren verzichten wir auf einen gemeinsamen Klageweg.




Chronik


2009 Oktober Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
2009 September, GA Variantenvergleich von M. Körkemeyer liegt vor (Auftrag von AG Jelstrom) Einsparpotential durch Variante 1 ca. 4,9 Mill. €.
2009 Bestätigung von Herrn Richter MWV, artenschutzrechtlich ist die Variante 1 zulassungsfähig., es soll noch ein Variantenvergleich durchgeführt werden.
2007 im Sept. Besprechung mit Frau Staatssekretärin Wiedemann, es kann durch Sachverständigen festgestellt werden dass Variante 1 technisch machbar ist. Wir werden als AG Jelstrom angehalten ein Artenschutzgutachten innerhalb von 2 Monaten zu erstellen. Das Gutachten wird im November 2009 abgegeben.
2007 im Mai Variante 1 wird von MWV in Bonn abgelehnt weil MWV Kiel gezielt veränderte (unseres Erachtens gefälscht) Unterlagen eingereicht hat. Kostenvorteil Variante 1 0,8 Mill. €,  die „Behördenvariante 1" führt zu Mehrkosten von 2,5 Mill. €. Die Bearbeitung dauerte fast ein ½ Jahr.
2006 Besuch bei Herrn Richter, Aussage ONB Herr Stellet der Mensch sollte stärker berücksichtigt werden, Aussage  Herr Richter: 2004 wäre noch möglich gewesen, jetzt   will ich es nicht mehr,
2006 Antrag an Petitionsausschuss, im Nov. wird dem Antrag des Petenten entsprochen
2006 Herr Minister Austerman sagt einer Umsetzung des PA-Beschlusses zu
2006 im Dez werden Unterlagen zum BMVPS zur Anerkennung übersandt
2005 Naturschutzverbände werden zum StBA  eingeladen zur Umpolung, ohne Erfolg
2005 Naturschutzverbände befürworten Verschiebung
2004 Juli, UVS Hauptlinie u. Variante wird vorgestellt, Ergebnis geringe Unterschiede
         bei kritischer Durchsicht werden Fehler in der UVS festgestellt.*
2004 Besuch bei Herrn Richter, keine Einwände gegen Verschiebung, schiebt ONB vor
2002 Sitzung mit Straßenbauamt wegen Aktion Jelstrom, Initiative wurde begrüßt
1998/99 Stellungnahme Gemeinde keine Forderungen wegen Bundesverkehrs-wegeplan(BVWP) stellen bis 2003 ständiges Ermahnen des Landrates keine Forderungen wegen BVWP stellen (Anl.2)
1996 Zusage von Herrn Richter MWV Verschiebung um 500 m problemlos






Im November 2007 hat der Petitionsausschuss des Landes Schleswig Holstein beschlossen, dass dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein empfohlen wird, die Planungen des Petenten umzusetzen.
Herr Minister Austermann hat öffentlich (Funk und Zeitung) kundgetan, dass der Bürgerwunsch(die Variante 1) umgesetzt werden soll.
Die Planungsunterlagen der Variante 1 sollten noch nach Bonn um „abgesegnet" zu werden, eine Formalität. Die Umplanung auf die Variante 1 wurde auf ein halbes Jahr angesetzt.
Die Unterlagen wurden im Dezember 2006 nach Bonn übermittelt. Uns wurde mitgeteilt, dass Anfang 2007 eine Rückmeldung aus Bonn erfolgen würde.


Ende Mai 2007 erhielten wir Bescheid, dass unsere Variante 1 wegen zu hoher Mehrkosten von 2,5 Millionen Euro abgelehnt worden ist.


Wir haben uns über das Informationsfreiheitsgesetz die Unterlagen, die zur Ablehnung geführt haben, vom Straßenbauamt Flensburg besorgt.
Hier wurde wieder mit System ein Problem ausgesessen und wie wir weiter feststellen konnten, wurde unsere Variante 1 derart verändert (wir sprechen bei diese Aktion von einer Fälschung), dass aus unserem Kostenvorteil von damals 800.000 Euro à Mehrkosten in Höhe von 2,5 Millionen Euro entstanden sind.


Wir haben das Ministerium Austermann bezüglich dieser Änderungen angeschrieben und erhielten als Antwort, der Übersichtsplan (Variante 1) wurde nicht manipuliert sondern zur Verdeutlichung verändert.
Die Planungsbehörde in Flensburg (Herr Borm) hat auf Nachfrage diese „Änderung" der Unterlagen mit planerischer Freiheit abgetan.


Tatsache ist, unsere Variante 1 (Unterlagen aus dem Petitionsausschuss) wurde gezielt abgeändert und dann dem Bundesverkehrsministerium zur Prüfung vorgelegt um über die Ablehnung aus Bonn die Variante 1(Bürgervariante) zu verhindern.


Das ist „Demokratie" in reinster Form, hier wird der Bürger ausgegrenzt.


Unsere jahrelangen Bemühungen, unser Artenschutz-Konzept und das Gutachten aus dem Büro M. Körkemeyer münden einer eindeutigen Aussage zu Gunsten unserer Variante 1. Mit einem Kostenvorteil von ca. 4,9 Mill. Euro, erhebliche CO2-Einsparungen,
und einer naturverträgliche Führung(siehe Gutachten) der B 5-Trasse wäre eine einvernehmliche Lösung für die Hattstedtermarsch möglich.


Wir sind mit unseren Aufgaben gewachsen und wir haben unsere Lösung permanent verbessert.
Es wurde uns immer wieder bei Gesprächen mit Mitarbeitern des MWV versichert, das alles korrekt abgewickelt wird. Rückblickend kommt bei uns die Frage, wozu sind „die" noch fähig.


Mai 2010
In diesem Zusammenhang bitten wir alle Unterstützer um finanzielle Zuwendungen, um unsere Rechte für Mensch und Natur ggf. erstreiten zu können.
Konto: NOSPA   BLZ: 217 500 00  Kto. Nr.: 111 012 019


Wir bedanken uns bei der Fa. Algorith, Heuchelheim für die kostenfreie Überlassung des Berechnungsprogrammes für Straßenverkehrslärm.
Große Unterstützung erfahren wir auch durch die Naturschutzverbände BUND, NABU, AG 29 und Verein Jordsand.


Alle nicht benötigten finanziellen Zuwendungen werden, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, dem Wiesenvogelschutzprogramm im Rahmen unseres Vereines NBN eV (Naturengagement Bürgerwindparks Nordfriesland e.V.) in der Hattstedtermarsch zugeführt. NBN verwaltet mittlerweile ca. 50 ha Grünlandflächen
In der Hattstedtermarsch. Diese Flächen werden extensiv für den Wiesenvogel- und Amphibienschutz bewirtschaftet. Der Kauf der Flächen wurde über den Kreis Nordfriesland in Verbindung mit Ausgleichsgeldern aus Bürgerwindparks ermöglicht.






Bei uns stehen Interessierten selbstverständlich alle Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung. (Artenschutzkonzept B. Riewerts, Variantenvergleichs-Gutachten M. Körkemeyer, Pläne, etc)


Sollten Sie Anregungen oder Informationsbedarf haben können Sie sich "hier" bei uns melden.